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   BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81   

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https://dejure.org/1984,5889
BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81 (https://dejure.org/1984,5889)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1984 - 9 B 634.81 (https://dejure.org/1984,5889)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1984 - 9 B 634.81 (https://dejure.org/1984,5889)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81
    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnete Frage, ob auch "private" Handlungen politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sein können, ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt - in bejahendem Sinne - beantwortet worden (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 -).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81
    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnete Frage, ob auch "private" Handlungen politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sein können, ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt - in bejahendem Sinne - beantwortet worden (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 -).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81
    Insbesondere fehlt es an einer Darlegung, daß und aus welchem Grunde das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft von der Möglichkeit einer Entscheidung nach dem Entlastungsgesetz Gebrauch gemacht haben sollte, was nur bei sachfremden Erwägungen oder groben Fehleinschätzungen angenommen werden kann (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 17 [19]).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1984 - 9 B 634.81
    Soweit die Beschwerde sollte geltend machen wollen, die von ihr bezeichneten Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens setzten sich in einem Verfahrensmangel der Berufungsinstanz fort und rechtfertigten deshalb ausnahmsweise die Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216), fehlt es an einer substantiierten Darlegung solcher Mängel und der Gründe, aus denen sich ihre Fortwirkung in der zweiten Instanz ergeben soll.
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